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Wir heißen Sie herzlich Willkommen!
Im Folgenden finden Sie alle Informationen für Ihren ersten Besuch bei uns.
Ihr erster Besuch bei uns
Wir freuen uns sehr Sie willkommen zu heißen und haben im Folgenden wertvolle Informationen für Ihren ersten Besuch bei uns vorbereitet.
Kostenübernahme
Damit die gesetzliche Krankenkasse die Physiotherapiekosten übernehmen kann, muss jeder gesetzlich krankenversicherte Patient eine Heilmittelverordnung seines behandelnden Arztes vorlegen können. Deshalb sollten gesetzlich Versicherte vor dem Besuch beim Physiotherapeuten stets erst den Hausarzt aufsuchen, da nur ein Arzt die erforderliche Heilmittelverordnung ausstellen kann. Diese Verordnung ist die Voraussetzung dafür, dass die Kasse später auch die Physiotherapiekosten übernimmt.
Darüber hinaus muss im Regelfall ein Zuzahlungsbeitrag pro Behandlungseinheit geleistet werden. Dieser beträgt laut Sozialgesetzbuch (SGB V §61 V) für gesetzlich krankenversicherte Patienten über 18 Jahren 10 Prozent der Behandlungskosten und zusätzlich 10 Euro pro Heilmittelverordnung.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Was Sie erwartet
Um einen Termin zu vereinbaren erreichen Sie uns telefonisch unter +49 89 7593999.
Montag bis Donnerstag, 8 bis 19 Uhr und Freitag von 8 bis 17 Uhr.
Bitte bringen Sie zu allen Terminen Ihre Krankenkassenkarte mit. Mit Beginn der ersten Behandlung findet ein Anamnesegespräch statt, um herauszufinden welche Therapie am besten zu Ihnen passt.
Terminänderungen
oder Stornierungen
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie uns darüber so früh wie möglich, spätestens aber 24 Stunden vor der vereinbarten Behandlungszeit in Kenntnis zu setzen.
Bei Nichteinhaltung eines Termins bzw. verspäteter Absage für den jeweiligen Termin sind wir leider gezwungen den gültigen Kassensatz nach Rechnungsstellung zu verrechnen (20 € pro Behandlungseinheit). Bedenken Sie bitte, dass die Krankenkassen diese Kosten nicht übernehmen.
- Entfernen Sie die aktuelle Klasse vom content27_link Element, da der native aktuelle Zustand von Webflow automatisch angewendet wird.
- To add interactions which automatically expand and collapse sections in the table of contents select the content27_h-trigger element, add an element trigger and select Mouse click (tap)
- For the 1st click select the custom animation Content 27 table of contents [Expand] and for the 2nd click select the custom animation Content 27 table of contents [Collapse].
- In den Trigger-Einstellungen deaktivieren Sie alle Kontrollkästchen außer Desktop und höher, um die Interaktion auf Tablet und darunter zu deaktivieren und Bugs beim Scrollen zu vermeiden.
Damit die gesetzliche Krankenkasse die Physiotherapiekosten übernehmen kann, muss jeder gesetzlich krankenversicherte Patient eine Heilmittelverordnung seines behandelnden Arztes vorlegen können. Deshalb sollten gesetzlich Versicherte vor dem Besuch beim Physiotherapeuten stets erst den Hausarzt aufsuchen, da nur ein Arzt die erforderliche Heilmittelverordnung ausstellen kann. Diese Verordnung ist die Voraussetzung dafür, dass die Kasse später auch die Physiotherapiekosten übernimmt. Darüber hinaus muss im Regelfall ein Zuzahlungsbeitrag pro Behandlungseinheit geleistet werden. Dieser beträgt laut Sozialgesetzbuch (SGB V §61 V) für gesetzlich krankenversicherte Patienten über 18 Jahren 10 Prozent der Behandlungskosten und zusätzlich 10 Euro pro Heilmittelverordnung. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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